Gründung einer Offenen Handelsgesellschaft

Eine Offene Handelsgesellschaft ist eine Gesellschaft mit mindestens zwei Personen, die an ihren Geschäften oder der Verwaltung ihres Vermögens beteiligt sind und für ihre Schulden gemeinsam und nicht unterschiedlich mit ihrem gesamten Vermögen haften. Tritt ein neuer Gesellschafter in die Gesellschaft ein, so haftet er ebenfalls mit seinem gesamten Vermögen für die Schulden der Gesellschaft, auch für die vor seinem Eintritt entstandenen. Die Haftung unterscheidet also die Offene Handelsgesellschaft von Kapitalgesellschaften. Offene Handelsgesellschaften werden in der Tschechischen Republik hauptsächlich für bestimmte Geschäftsfälle verwendet. Der Vorteil einer Offenen Handelsgesellschaft ist, dass sie kein Stammkapital bilden muss und die Gesellschafter keine internen Organe in der Gesellschaft einrichten müssen. Alle Gesellschafter sind gleichberechtigt, sie sind auch das statutarische Organ und haben das Recht, an der Geschäftsführung der Gesellschaft teilzunehmen.

Das Verfahren zur Gründung einer Gesellschaft

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Forderung nach der Gründung einer Offenen Handelsgesellschaft


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