Eine Aktiengesellschaft wird durch die Erstellung der Statuten in Form einer notariellen Urkunde gegründet. Eine Aktiengesellschaft kann von einem oder mehreren Aktionären gegründet werden, die dann in einer Vollversammlung über die Tätigkeit der Gesellschaft entscheiden. Eine Aktiengesellschaft kann im Besitz einer einzigen Person sein und von dieser geleitet werden (die Höchstzahl ist nicht begrenzt). Es handelt sich um eine Gesellschaft, deren Stammkapital in eine bestimmte Anzahl von Aktien aufgeteilt ist, an die die Rechte der Aktionäre geknüpft sind; diese Rechtsform eignet sich für größere Unternehmen und Konzerne, ist aber auch eine Lösung, die dazu beiträgt, die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen. Aktiengesellschaften sind auch der Grundbaustein einer Holdinggesellschaft. Wenn Sie sich zwischen der Rechtsform einer GmbH. oder einer AG entscheiden, müssen Sie berücksichtigen, zu welchem Zweck Sie das Unternehmen erwerben und wie viel Geld Sie in die Gründung der Gesellschaft investieren wollen. Das minimale Stammkapital einer Aktiengesellschaft ist gesetzlich auf 2.000.000 CZK festgelegt. Für die wirksame Gründung der Gesellschaft und die Eintragung ins Handelsregister müssen mindestens 30 % des Nennwerts der gezeichneten Aktien eingezahlt sein. Ist das Stammkapital einer Aktiengesellschaft voll eingezahlt, kann die Vollversammlung jederzeit eine Erhöhung des Stammkapitals beschließen.
Im ersten Schritt kontaktieren Sie uns bitte über das Online-Formular, per Telefon oder E-Mail. Wenn Sie Ihre Anfrage über das Kontaktformular oder per E-Mail senden, werden wir uns innerhalb von 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung setzen. Wenn Sie wollen, dass wir Sie früher kontaktieren, rufen Sie uns bitte an oder schicken Sie uns eine E-Mail und teilen Sie uns mit, dass Sie es eilig haben, und wir werden versuchen, Sie so schnell wie möglich anzurufen.
Im nächsten Schritt werden wir die Einzelheiten der Gründung Ihrer Gesellschaft vereinbaren. Wir vereinbaren die Form der Kommunikation – persönlich oder aus der Ferne, wir stellen Ihnen alle Unterlagen vor, die wir von Ihnen für die Gründung der Gesellschaft benötigen, und senden Ihnen diese zu. Wir werden alle Dokumente auf der Grundlage der von Ihnen bereitgestellten Informationen erstellen.
A) ES HANDELT SICH UM DIE STATUTEN IN FORM EINES NOTARIATSAKTES, DIE FOLGENDES ENTHALTEN MÜSSEN
(C) ERKLÄRUNG DES VERWALTERS DER EINLAGE, IN DER ER DIE EINZAHLUNG DES STAMMKAPITALS DER GESELLSCHAFT BESTÄTIGT
(D) ZUSTIMMUNG ZUM STANDORT DES SITZES
Sie können von der Bereitstellung eines virtuellen Firmensitzes profitieren, bei dem wir alle mit dem Firmensitz verbundenen Verwaltungsaufgaben nicht nur während der Gründung, sondern auch während der gesamten Dauer der Nutzung unseres Firmensitzes übernehmen. Sie können aber auch Ihre eigene Zustimmung zum Sitz der Gesellschaft geben.
E) VOLLMACHT, UM SIE VOR DEM NOTAR UND DEN VERWALTUNGSBEHÖRDEN ZU VERTRETEN
(F) BEZAHLUNG DES STAMMKAPITALS: VOR DER GRÜNDUNG EINER AKTIENGESELLSCHAFT MINDESTENS 30 % DES STAMMKAPITALS MÜSSEN BEZAHLT WERDEN,
Wir prüfen alle eingegangenen Unterlagen und senden Ihnen die Zahlungsinformationen zu.
Nach Begleichung der Rechnung vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin beim Notar oder wir erledigen auf der Grundlage einer Vollmacht alles für Sie und Sie können sich auf die Vorbereitungen für Ihre unternehmerische Tätigkeit konzentrieren. Wir erstellen die Gründungsdokumente, erledigen die Formalitäten beim Notar, beantragen die Eintragung ins Handelsregister und besorgen die erforderlichen Gewerbeberechtigungen.
Nach allen diesen Schritten wird der Firma eine UID zugeteilt, und innerhalb von ein paar Tagen ist sie offiziell gegründet.