Eine Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft, bei der das Geschäft eng an die Personen der Gesellschafter – des Komplementärs und des Kommanditisten – gebunden ist. Der Komplementär haftet für die Schulden der Gesellschaft unbeschränkt mit seinem eigenen Vermögen, der Kommanditist haftet bis zur Höhe seiner ausstehenden Einlage. Eine Kommanditgesellschaft wird durch einen Gesellschaftsvertrag gegründet, der nicht die Form einer öffentlichen Urkunde haben muss und erst durch die Eintragung in das Handelsregister entsteht. Für die Gründung sind mindestens zwei Gesellschafter notwendig. Die Kommanditgesellschaft gibt keine Steuererklärung ab, und jeder Gesellschafter versteuert seinen Anteil am Gewinn selbst. Anders als Kapitalgesellschaften unterliegen Offene Handelsgesellschaften nicht der Doppelbesteuerung.
Das Verfahren zur Gründung einer Gesellschaft
Kontaktieren Sie uns über das Online-Formular, Telefon oder E-Mail.
Wir werden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen melden, um Ihnen die nächsten Schritte zu erläutern.
Wir vereinbaren einen gemeinsamen Termin mit einem Notar oder wir vertreten Sie zur Gänze.
Innerhalb von ein paar Tagen ist Ihre Gesellschaft gegründet und Sie können Ihre Tätigkeit aufnehmen.
Informieren Sie sich über die Gründung Ihres Unternehmens bei uns!
Antrag auf Gründung einer Kommanditgesellschaft
Brauchen Sie Hilfe bei der Gründung einer Firma? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!