Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

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Firmengründung

Das Tschechische Recht kennt mehrere Arten von Gesellschaften. Am meisten verbreitet sind in der Praxis die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft. Die GmbH tschechischen Rechts (s.r.o.) ist die beliebteste Gesellschaftsform. Sie passt zu Unternehmen jeder Größe, von kleinen bis hin zu größeren Unternehmen. Vorteile der GmbH (s.r.o.) sind vor allem die schnelle Gründung der Gesellschaft und die beschränkte Haftung der Gesellschafter. In 2023 bildeten 97% der gegründeten Gesellschaften eben die GmbHs.

Eine GmbH in Tschechien ist der GmbH in Deutschland im Wesentlichen sehr ähnlich. Eine tschechische Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird durch eine Gründungsurkunde oder einen Gesellschaftsvertrag gegründet, der von einem oder mehreren Gesellschaftern unterzeichnet wird. Die Gründung in Form einer notariellen Urkunde eines tschechischen Notars erfolgt. Die Notargebühr ist von der Höhe des Grundkapitals abhängig.

Die Gründungsurkunde muss grundlegende Informationen über die Gesellschaft enthalten, z.B. den Firmennamen, die registrierte Adresse, die Identifizierung der Gesellschafter, die Art der Anteile (Geschäftsanteile), die Liste der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft, die Anzahl der Führungskräfte und wie sie im Namen der Gesellschaft handeln werden, die Höhe des Grundkapitals, die Höhe der Einlage jedes Gesellschafters in das Grundkapital, die Identifizierung der Geschäftsführer und die Ernennung des Einlageverwalters.

Der Firmenname darf nicht mit einem bereits bestehenden Namen einer anderen im tschechischen Handelsregister eingetragenen Gesellschaft verwechselbar sein.

Erhalt eines tschechischen Gewerbescheins

Nach der Erstellung der Gründungsurkunde müssen die Geschäftsführer den Gewerbeschein beim tschechischen Gewerbeamt einholen.

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Anteile (Geschäftsanteile) an der GmbH in Tschechien

Die Gründungsurkunde der tschechischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann die Bildung verschiedener Arten von Beteiligungen (Geschäftsanteile) der Gesellschafter ermöglichen. Die Gesellschafter der Gesellschaft mit beschränkter Haftung können mehr als einen Geschäftsanteil an der Gesellschaft besitzen.

Grundkapital und Einzahlung von Einlagen in das Grundkapital der tschechischen GmbH

Die Mindestanforderung an das Grundkapital der Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt 1 CZK. Es wird jedoch empfohlen, dass sich die Gründer auf einen höheren Betrag des Grundkapitals der Gesellschaft als den Mindestbetrag einigen.
Der Beitrag eines Gesellschafters in das Grundkapital erfolgt entweder in Geld- oder Sachform, während alle Beiträge der Gründer vom Beitragsverwalter verwaltet werden. Geldeinlagen werden auf ein Firmenkonto eingezahlt. Vor der Einreichung des Antrags auf Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister muss jede Sacheinlage vollständig eingezahlt werden, wobei mindestens die Beitragsprämie (falls vorhanden) und 30 % jeder Geldeinlage bezahlt werden müssen.

Eintrag in das tschechische Handelsregister

Der Antrag auf Eintragung der Gesellschaft in das tschechische Handelsregister muss entweder von allen Geschäftsführern der Gesellschaft auf dem vorgeschriebenen Formular mit ihren notariell beglaubigten Unterschriften eingereicht werden oder die Eintragung kann durch den Notar erfolgen, der die Gesellschaft direkt in das tschechische Handelsregister eintragen kann. Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten nach der Gründung der Gesellschaft beim zuständigen Gericht, abhängig vom Sitz der Gesellschaft, eingereicht werden.

Unabhängig davon, ob der Antrag von den Geschäftsführern der Gesellschaft oder durch den Notar gestellt wird, müssen in der Regel folgende Dokumente vorgelegt werden:

  • eine notarielle Urkunde, die die Gründungsurkunde enthält,
  • eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers mit der Entscheidung des Satzungsorgans der Gesellschaft über den Sitz der Gesellschaft,
  • eine Erklärung des Beitragsverwalters und die Bestätigung der Bank, dass die entsprechenden Geldbeträge dem Bankkonto der Gesellschaft gutgeschrieben wurden
  • Dokumente, die belegen, dass die Personen, die als Mitglieder der Gesellschaftsorgane eingetragen werden sollen, die gesetzlich festgelegten Anforderungen erfüllen, d.h. dass sie mindestens 18 Jahre alt sind, rechtsfähig sind, kein Vorstrafenregister im Zusammenhang mit dem Unternehmen haben und dass es keine Hindernisse für die Ausübung eines Gewerbes nach dem Gewerbegesetz und anderen Rechtsvorschriften gibt
  • die Zustimmung der einzutragenden Person zu ihrer Eintragung im Handelsregister.

Die gesetzliche Frist für die Registrierung der Gesellschaft beträgt fünf Arbeitstage ab Einreichung des Antrags.

 

Tschechische Datenbox (e-Box)

Dem Geschäftsführer der neuen tschechischen Firma werden die Zugangsdaten zu der Datenbox zugesandt. Die tschechische Datenbox ist ein elektronischer Speicherort, der für die Zustellung offizieller Dokumente und für die Kommunikation mit den tschechischen Behörden genutzt wird. Die Datenboxen werden vom tschechischen Innenministerium eingerichtet und verwaltet.

Registrierungs- und Steuerpflichten:

Jedes Subjekt, das in der Tschechischen Republik eine Zulassung oder Berechtigung zur unternehmerischen Tätigkeit erhält, eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnimmt oder steuerbare Einkommen zu erzielen beginnt, muss sich innerhalb von 15 Tagen ab diesem Zeitpunkt beim zuständigen Finanzamt registrieren lassen.

Hat die Gesellschaft Beschäftigte, muss sie diese bei der zuständigen Sozialversicherungsverwaltung und den jeweiligen Krankenkassen der Beschäftigten an- bzw. abmelden. In beiden Fällen beträgt die Meldefrist 8 Tage. Auch die Gesellschaft als Arbeitgeber muss sich innerhalb von 8 Tagen bei der zuständigen Sozialversicherungsverwaltung und den Krankenkassen registrieren lassen.

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Das Verfahren zur Gründung einer Gesellschaft

Kontaktieren Sie uns per Formular, Telefon oder E-Mail.

Im ersten Schritt kontaktieren Sie uns bitte über das Online-Formular, per Telefon oder E-Mail. Wenn Sie Ihre Anfrage über das Kontaktformular oder per E-Mail senden, werden wir uns innerhalb von 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung setzen. Wenn Sie wollen, dass wir Sie früher kontaktieren, rufen Sie uns bitte an oder schicken Sie uns eine E-Mail und teilen Sie uns mit, dass Sie es eilig haben, und wir werden versuchen, Sie so schnell wie möglich anzurufen.

Wir werden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen melden, um Ihnen die nächsten Schritte zu erläutern.

Im nächsten Schritt werden wir die Einzelheiten der Gründung Ihrer Gesellschaft vereinbaren. Wir vereinbaren die Form der Kommunikation – persönlich oder aus der Ferne, wir stellen Ihnen alle Unterlagen vor, die wir von Ihnen für die Gründung der Gesellschaft benötigen, und senden Ihnen diese zu. Wir werden alle Dokumente auf der Grundlage der von Ihnen bereitgestellten Informationen erstellen.

A) ES HANDELT SICH UM EIN GRÜNDUNGSDOKUMENT ODER EINEN GESELLSCHAFTSVERTRAG, IN DEM FOLGENDES FESTGELEGT WIRD

  • Firmenname (Name s.r.o.),
  • Gesellschafter und ihre Anteile,
  • Geschäftsführer
  • Stammkapital,
  • Sitz und
  • Unternehmensgegenstand.

(B) EINE EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG DES GESCHÄFTSFÜHRERS, IN DER JEDER GESCHÄFTSFÜHRER BESTÄTIGT, DASS

  • er das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • er handlungsfähig ist,
  • keine Vorstrafen hat
  • keine Hinderungsgründe für die Ausübung seiner Funktion vorliegen

(C) ERKLÄRUNG DES VERWALTERS DER EINLAGE, IN DER ER DIE EINZAHLUNG DES STAMMKAPITALS DER GESELLSCHAFT BESTÄTIGT

(D) ZUSTIMMUNG ZUM STANDORT DES SITZES

Sie können von der Bereitstellung eines virtuellen Büros profitieren, bei dem wir alle mit dem Firmensitz verbundenen Verwaltungsaufgaben nicht nur während der Gründung, sondern auch während der gesamten Dauer der Nutzung unseres Firmensitzes übernehmen. Sie können aber auch Ihre eigene Zustimmung zum Sitz der Gesellschaft geben.

E) VOLLMACHT, UM SIE VOR DEM NOTAR UND DEN VERWALTUNGSBEHÖRDEN ZU VERTRETEN

Wir prüfen alle eingegangenen Unterlagen und senden Ihnen die Zahlungsinformationen zu.

Wir vereinbaren einen gemeinsamen Termin mit einem Notar oder wir vertreten Sie zur Gänze.

Wir vereinbaren  mit Ihnen einen Termin beim Notar oder wir erledigen auf der Grundlage einer Vollmacht alles für Sie und Sie können sich auf die Vorbereitungen für Ihre unternehmerische Tätigkeit konzentrieren. Wir erstellen die Gründungsdokumente und erledigen die Formalitäten beim Notar, beantragen die Eintragung ins Handelsregister und besorgen die erforderlichen Gewerbeberechtigungen.

Innerhalb von ein paar Tagen ist Ihre Gesellschaft gegründet und Sie können Ihre Tätigkeit aufnehmen.

Nach allen diesen Schritten wird der Firma eine UID zugeteilt, und innerhalb von ein paar Tagen ist sie offiziell gegründet.

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