Gründung eines Zweigwerkes

Ein Zweigwerk ist ein Teil einer juristischen Person, der dazu bestimmt ist, eine dauerhafte Geschäftstätigkeit auf dem Gebiet eines anderen Staates als dem Ort der Eintragung der ausländischen Gesellschaft auszuüben. In der Tschechischen Republik wird eine organisatorische Einheit durch Eintragung in das Handelsregister geschaffen. Da eine organisatorische Einheit Teil eines bereits bestehenden ausländischen Unternehmens ist, besitzt sie selbst keine Rechtspersönlichkeit. Als solche kann sie keine Rechtshandlungen vornehmen, wie zum Beispiel Verträge abschließen. Dies bringt einige Vorteile mit sich, insbesondere ist es nicht erforderlich, eine neue juristische Person zu gründen, neues Stammkapital zu hinterlegen und bei der Auflösung ist keine Liquidation erforderlich. Ein Zweigwerk kann keine vertraglichen Beziehungen eingehen. In die Vertragsbeziehungen tritt immer die ausländische Gesellschaft ein, unter die die Einheit fällt. Es kann auch kein Vermögen besitzen. Alle Vermögenswerte befinden sich im Besitz des ausländischen Subjektes. Die Organisationseinheit wird durch einen im Handelsregister eingetragenen Leiter vertreten, der im Namen des ausländischen Eigentümers handelt, aber nur in Bezug auf die konkrete Organisationseinheit.

Das Verfahren zur Gründung einer Gesellschaft

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Forderung nach der Gründung eines Zweigwerkes


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